Descartes

Descartes: Cogito, ergo sum.

von Simon Hollendung

1.3 Was ist klare und distinktive Wahrheit?

Als Kriterium der Wahrheit benutzt Descartes die Begriffe klar und distinktiv, nur wenn etwas so erkannt wird, kann es uneingeschränkt für wahr gelten. Der Wahrheitsbegriff, den Descartes schon lange vor dem Cogito definierte, wird hier systematisiert. Nicht die Evidenz[12], die als intuitive Klarheit nur teilweise zur Wahrheitsfindung beitragen kann, sondern die Deckung von Behauptung und Realität definiert eine klar und distinktiv erfasste Wahrheit. Diese Ausdrücke erklärt Descartes in den Principia philosophia, obwohl er sie schon vorher benutzte. Demnach ist eine Idee klar, wenn ihr Inhalt immer unmittelbar im Denken vorhanden ist und distinktiv, wenn auch die zugehörigen Unterpunkte und Erklärungen sämtlich nachvollziehbar sind und sich durch ihre Begrifflichkeit von allen anderen Begriffen unterscheiden. Eine distinktive Idee müsste demnach auch zwangsläufig klar sein, eine klare Idee aber nicht per definitionem distinktiv.[13] Auch hier schimmert Descartes` Grundsatz, dass das Allgemeine immer im Besonderen erfasst werden kann, durch.

Im Discours schreibt Descartes, "dass die Dinge, welche wir sehr klar und sehr deutlich [...] begreifen, alle wahr sind."[14] Im Gegensatz dazu beschreibt er unwahre Dinge als "unklar und dunkel"[15] von den Menschen aufgefasst, weil sie unvollkommen sind.

Die ursprüngliche nur im Bereich der Mathematik für möglich gehaltenen Evidenzen, konnten von Descartes später auch außerhalb in Form von unzweifelbar wahren Urteilen gefunden werden. Kriterien von wahren Evidenzen, egal ob inner- oder außerhalb der Mathematik, blieben deren Klarheit und Deutlichkeit. Nach weiteren Überlegungen wurden diese Kriterien auch auf metaphysische Urteile übertragen, von denen dann behauptet wurde, ihre Evidenz wäre konstanter als bei mathematischen Urteilen.

In jedem Fall bezieht Descartes das Kriterium der Deutlichkeit immer auf den Umfang oder die Verbindugen des Begriffes, Klarheit stets auf den Inhalt. Dieses Kriterien können genaugenommen allerdings nur Begriffen zufallen, Urteile können so nicht unmittelbar charakterisiert werden. Ein Urteil kann nur mit Hilfe von Prädikaten gekennzeichnet werden.

Der Begriff der Evidenz, um den diese Kriterien kreisen ist zweideutig und muss näher bestimmt werden. Evidenz kann sowohl die klare Sicht objektiver Zusammenhänge als auch die Unvermeindlichkeit der Urteilsbestimmung bedeuten. Für Wolfgang Röd wäre der "im Sinne von "Evidenz" als Urteilsnötigung bestimmte "Wahrheitsbegriff" [...] dem modernen Sprachgebrauch zufolge psychologisch zu nennen".[16]

Der radikale Zweifel begründet sich darauf, dass die Wahrheit nicht konguent mit unserer Natur ist. Wenn der Betrügergott unsere Natur ändert, könnten wir etwas als evident ansehen, was falsch ist und umgekehrt. Die Urteilsnötigung entsteht dann aus unser psychischen Determiniertheit.

Röd weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei diesem Zweifelsgrund stillschweigeng vorausgesetzt wird, dass zwischen Wahrheit und der Überzeugung von der Wahrheit zu unterscheiden ist. Es wird ein Unterschied zwischen subjektiven und objektiven Evidenzen ausgemacht und angenommen, "dass der Begriff der Wahrheit nicht definitiv im Sinne der Zustimmungnötigung bestimmt werden könne.[17]

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[12] Also die unmittelbare Einsicht mit einem besonderen Anspruch auf Wahrheit. Evidenzen gründen auf intuitive und anschauliche Gewißheit.

[13] Röd, Wolfgang (Hrsg.): Die Philosphie der Neuzeit 1. Geschichte der Philosophie, S. 72f.

[14] Rene Descartes: Discours de la methode pour bien conduire sa raison et chercher la verite dans les sciences. Hrsg. Herrmann Glockner, Übers. Kuno Fischer. Reclam Stuttgart 1961. S. 32. Dabei ist das fränzösische (fort clairement et fort distinctement) sowie das lateinische (valde delucide et distincte) Original von sehr klar und sehr deutlich angegeben.

[15] Ebd. S. 37, lat.: confus et obscur.

[16] Röd, Wolfgang: Rene Descartes. 2. Völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, München 1982. S. 91.

[17] Ebd.
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